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E-Bike und Pedelec Unterschiede

Was sind denn nun die E-Bike und Pedelec Unterschiede was die Gemeinsamkeiten? E-Bikes und Pedelecs besitzen beide zusätzliche Elektromotoren, welche die Fahrer unterstützen sollen. Zur Zeit sind beide Fahrradarten sehr beliebt, besonders bei den Senioren.

Dabei sind beide Fahrradarten jedoch nicht identisch.

E-Bike und Pedelec Unterschiede, davon gibt es einige. Die Unterschiede, die zwischen einem E-Bike und einem Pedelec bestehen, sind durchaus gut zu definieren und werden im Folgenden beschreiben.

Unterschiede Pedelec und E-Bike

Doch zunächst zu den Bezeichnungen: Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Es handelt sich um ein Fahrrad, das den Fahrer beim Fahren mit einem Elektromotor unterstützt. Die Muskelkraft wird also durch den Motor verstärkt bzw. unterstützt, allerdings nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Benutzt der Fahrer die Pedale nicht, so ist auch der Motor nicht aktiv. Mit dem Pedelec kann sich der Fahrer also nicht fortbewegen, ohne in die Pedale zu treten.

Häufig wird für ein Pedelec ebenfalls der Begriff E-Bike verwendet, was aber genau genommen nicht korrekt ist. Der Begriff E-Bike steht praktisch für Elektrofahrrad. Der Hauptunterschied zum Pedelec besteht darin, dass sich dieses Fahrrad auch dann fortbewegen kann, wenn der Fahrer die Pedale nicht benutzt. Der Elektromotor lässt sich über einen Griff aktivieren und in seiner Drehzahl regulieren. Der Fahrer muss also beim Fahren eines E-Bike nichts anderes tun, als das Gleichgewicht zu halten, ähnlich, wie dies auch bei einem Mofa oder Moped der Fall ist.

 

Rechtliche Bestimmungen und Leistungsunterschiede beider Fahrradarten

Bei einem Pedelec ist es so, dass die Unterstützung durch den Motor leistungsmäßig maximal bei 250 Watt liegen darf. Die Geschwindigkeit ist ebenfalls begrenzt und liegt bei maximal 25 Kilometern pro Stunde. Zurückzuführen sind diese maximalen Werte auf rechtliche Bestimmungen. Ein Pedelec ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt.

So besteht für diese Fahrer keine Versicherungspflicht. Natürlich muss der Fahrer eines solchen Fahrzeugs auch den Radweg benutzen, sofern einer vorhanden ist und dieser auch benutzt werden kann. Außerdem lässt sich an einem solchen Fahrrad auch ein Anhänger anbringen, um beispielsweise Kinder zu transportieren. Übrigens dürfen hier Kinder mit einem Alter von bis zu sieben Jahren mitgenommen werden. Allerdings muss dazu auch ein geeigneter Kindersitz vorhanden sein.

Neben den herkömmlichen Pedelecs gibt es noch die sogenannten S-Pedelecs, deren Motoren eine Leistung von bis zu 500 Watt haben dürfen. Er schaltet erst ab einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde ab. Allerdings handelt es sich hier rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern um Kleinkrafträder. Folglich müssen diese Fahrzeuge auch ein Versicherungskennzeichen besitzen. Der Fahrer benötigt einen Führerschein. Seit 2013 besteht eine Helmpflicht für die Fahrer von S-Pedelecs. Radwege dürfen übrigens nicht benutzt werden, Kindersitze oder Anhänger ebenfalls nicht.

Ein E-Bike fällt in die Kategorie Leichtmofa und darf daher erst ab einem Alter von 15 Jahren und mit einem Mofaführerschein oder Pkw-Führerschein gefahren werden. Außerdem muss das Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen besitzen, wie dies auch beim Mofa der Fall ist. Auch hier beträgt die maximale Motorleistung 500 Watt. Eine Helmpflicht besteht nicht, sofern das Fahrzeug nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde besitzt.

Bis zu 25 Kilometern pro Stunde gilt das Fahrzeug rechtlich als ein Mofa, weshalb auch eine Helmpflicht besteht. E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde werden als Kleinkrafträder gehandelt. Die Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse M und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Helmpflicht besteht bei diesen Fahrzeugen ebenfalls, ebenso muss ein Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug angebracht werden.

 

Vor und Nachteile beider Fahrzeugarten

Das Pedelec muss kein Versicherungskennzeichen besitzen und braucht nicht angemeldet zu werden. Dafür sind allerdings E-Bikes in der Regel wesentlich preisgünstiger als Pedelecs und lassen sich auch ohne Muskelunterstützung fahren.

Wer beim Fahrradfahren nur etwas Unterstützung durch einen Elektromotor wünscht, dafür aber auf eine umständliche Anmeldung des Fahrzeugs verzichten möchte, sollte also ruhig zum Pedelec greifen. Der preisbewusste Käufer hingegen ist mit einem E-Bike durchaus gut beraten. Allerdings sollten Sie noch die zusätzlichen Kosten für die notwendige Versicherung mit eingerechnet werden.


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